Rauchwarnmelder 


Einbau:

In Deutschland sind Eigentümerinnen und Eigentümer gesetzlich verpflichtet ihre Gebäude / Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Regelungen sind dabei sowohl in Neubauten als auch in Bestandsbauten einzuhalten. Es dürfen ausschließlich Rauchwarnmelder verwendet werden, welche der EN 14604 entsprechen. Diese müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.


Gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg §15 (7) sind
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit  jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.

Dies betrifft im Wesentlichen:

  • Miet- und Eigentumswohnungen (bei Eigen- und Fremdnutzung)
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser (bei Eigen- und Fremdnutzung)
  • Kindergärten und Kindertagesstätten
  • Gasthöfe und Hotels


Instandhaltung / Wartung und Austausch:

In Mietwohnungen sind die Mieter bzw. Bewohner der Wohnung für die Instandhaltung der Rauchwarnmelder verantwortlich – es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Instandhaltung selbst.

ABER: Der Vermieter ist aufgrund des Mietrechts immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchwarnmelder betriebsbereit zu halten, d.h. er trägt weiterhin die Verantwortung für eine regelmäßige Inspektion.


Nach DIN 14676 gilt eine 10-Jahres-Frist der Melder. Ist diese abgelaufen, müssen die alten Rauchwarnmelder zwingend durch neue ersetzt werden.


Sie können die entsprechenden Vorgaben selbst in die Hand nehmen oder Sie beauftragen einen Dienstleister, welcher über die hierfür erforderlichen Anforderungen laut DIN 14676-2 verfügt. 



Unsere Dienstleistung:

Lassen Sie sich individuell von uns beraten.
Wir übernehmen gerne für Sie die Installation der Rauchwarnmelder und wenn Sie es möchten auch die regelmäßige Wartung sowie den Austausch


Wir sind Q-zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach 
DIN 14676

Nach DIN 14676 sollen Planung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern von einer „geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder“ durch­geführt werden. Diese Fachkompetenz wurde uns in Form eines personenbezogenen Zertifikats bescheinigt, welches alle fünf Jahre erneuert werden muss.


Als geprüfte Facherrichter für Rauchwarnmelder der Hekatron Genius-Familie mit Funkmodulen und Funkhandtaster sowie Genius Port sind wir autorisiert, die Projektierung, Installation und Wartung für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1 durchzuführen.


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