Im Jahr 2013 wurde das Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben.
Das Schornsteinfegerwesen teilt sich seitdem in hoheitliche und sogenannte freie Tätigkeiten.
Freie Tätigkeiten
Alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen / -eigentümer erhalten von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger bzw. zuständigen Bezirksschornstein- fegerin einen Feuerstättenbescheid. Darin wird geregelt, wann welche Kehr-, Mess- bzw. Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden müssen.
Für diese sogenannten freien Tätigkeiten können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Räumen jeden mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle bzw. nach der EU/EWR-Handwerks-Verordnung eingetragenen Betrieb beauftragen. Diese Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.
Die fristgerechte und vollständige Erledigung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten sind der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.
Sofern dieser die Arbeiten nicht selbst ausführt, erfolgt der Nachweis anhand eines Formblatts durch den ausführenden Betrieb. Im nächsten Schritt leitet dieser oder der Eigentümer bzw. die Eigentümerin das Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen an die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiter, damit die Daten in das Kehrbuch aufgenommen werden können.
Hoheitliche Tätigkeiten
Hierzu zählen vor allem die Feuerstättenschau, die Ausstellung des Feuerstättenbescheids bzw. auch dessen Änderung, die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Fristen der im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten und diesen ggf. nachzuhalten, das Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. Bezirksschornsteinfegerinnen als staatlich beliehene Unternehmer bzw. Unternehmerinnen in ihren Bezirken. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.
Der Beruf Schornsteinfeger/-in ist schon seit Jahren im Wandel –
er verbindet jahrhundertelange Berufstradition einerseits und den technischen Fortschritt andererseits. Seit einigen Jahren haben sich neue Tätigkeitsfelder in unserem Schornsteinfegerhandwerk aufgetan.